Was tun im Todesfall? Ihre Checkliste für Nürnberg

Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige innerhalb kurzer Zeit viele wichtige Entscheidungen treffen. Bestattungen Scifo aus Nürnberg-Schniegling begleitet Sie einfühlsam durch alle ersten Schritte – von der Benachrichtigung des Arztes bis zu den notwendigen Behördengängen.

Die ersten Stunden nach einem Todesfall

Tritt ein Todesfall zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung ein, muss zunächst ein Arzt gerufen werden, der die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellt. In einem Krankenhaus übernimmt dies in der Regel das dortige Personal. Erst danach darf der Verstorbene abgeholt und in unsere Obhut übergeben werden. Sie erreichen uns rund um die Uhr telefonisch – wir übernehmen die Überführung und die weiteren Schritte, damit Sie sich in dieser schweren Zeit nicht allein um alles kümmern müssen.

Verstirbt ein Angehöriger nicht in Nürnberg, sondern in einer anderen Stadt oder im Ausland, ändert sich der erste Schritt nicht grundsätzlich: Auch dann übernehmen wir die Überführung zu uns nach Nürnberg. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Überführung von Verstorbenen.

Checkliste: Behördengänge und Fristen

In den ersten Tagen nach einem Sterbefall sind einige Formalitäten gesetzlich vorgeschrieben. Ein Überblick über die wichtigsten Schritte:

  • Arzt verständigen – zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
  • Bestatter beauftragen – Sie erreichen Bestattungen Scifo rund um die Uhr unter 0911 94188820. Bitte halten Sie nach Möglichkeit den Namen des Verstorbenen, den Sterbeort, das Stockwerk, das ungefähre Gewicht und die Information bereit, ob der Arzt die Todesbescheinigung bereits vollständig ausgefüllt hat. So können wir die Überführung schnell und passend organisieren, sofern uns von Ihnen bereits eine unterschriebene Vollmacht vorliegt.
  • Bestattungsgespräch beim Bestatter – gemeinsam mit uns besprechen Sie den gesamten Ablauf der Bestattung, den gewünschten Ort, die Bestattungsart, die Trauerfeier sowie persönliche Wünsche der Familie. Dazu gehören zum Beispiel Blumenschmuck, Musik, Trauerdruck und weitere Details. Außerdem informieren wir Sie transparent über die entstehenden Kosten.
  • Sterbeurkunden bestellen – die Beantragung übernehmen wir für Sie beim zuständigen Standesamt. Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, informieren wir die Familie, damit sie diese bei uns abholen kann. Die Urkunden werden unter anderem für Ämter, Banken, Versicherungen, Vermieter und weitere Stellen benötigt.
  • Angehörige, Arbeitgeber und Vermieter informieren.
  • Testament oder Erbfragen klären – hierfür gilt in bestimmten Fällen eine Frist von sechs Wochen für eine mögliche Erbausschlagung.

 

Bitte bringen Sie zum Bestattungsgespräch vorhandene Unterlagen des Verstorbenen mit. Besonders hilfreich sind der Personalausweis oder Reisepass, die Krankenkassenkarte sowie das Familienbuch, sofern vorhanden. Für die Beurkundung des Sterbefalls können je nach Familienstand weitere Personenstandsurkunden erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil. Welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden, klären wir gemeinsam mit Ihnen und unterstützen bei Bedarf auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen. Diese Übersicht ist nur ein kurzer Einblick in die benötigten Unterlagen und den Ablauf. Im persönlichen Bestattungsgespräch werden außerdem die erforderlichen Dokumente und Vollmachten mit den verbliebenen Angehörigen besprochen und – soweit notwendig – unterschrieben.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. In einem persönlichen Gespräch gehen wir gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Schritte durch und übernehmen die Behördengänge, soweit dies möglich ist.

Wer trägt die Bestattungspflicht?

In Bayern sind nach dem Bestattungsgesetz die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig – üblicherweise Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob eine Erbschaft angenommen wird. Wer als Angehöriger nicht genau weiß, was zu tun ist, kann sich jederzeit an uns wenden: Wir erklären Ihnen verständlich, welche Schritte notwendig sind, und übernehmen die Organisation der Bestattung.

Welche Bestattungsart passt zu Ihren Wünschen?

Nach den ersten organisatorischen Schritten stellt sich meist die Frage nach der passenden Bestattungsart. Ob Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung – jede Form hat ihre eigenen Besonderheiten und Kosten. Einen Überblick über alle Möglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zu den Bestattungsarten, eine transparente Kostenübersicht bietet unsere Seite zu den Bestattungskosten. Viele Familien entscheiden sich für eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung. Wenn der Verstorbene im Ausland oder außerhalb Nürnbergs verstorben ist, informieren wir Sie zudem über die Überführung von Verstorbenen.

Was Sie vorsorglich schon heute regeln können

Ein Todesfall trifft Angehörige oft unerwartet und in einem Moment größter emotionaler Belastung – umso wertvoller ist es, wenn wichtige Wünsche bereits vorab festgehalten wurden. Dazu zählen etwa die gewünschte Bestattungsart, Vorstellungen zur Trauerfeier oder eine Bestattungsvorsorge in Nürnberg, die auch die Kosten regelt. So müssen Angehörige im Ernstfall keine schwierigen Entscheidungen unter Zeitdruck treffen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie selbst vorsorgen oder sich zu den Möglichkeiten informieren möchten.

Häufige Fragen zum Todesfall

Wie schnell muss ich einen Bestatter beauftragen?

Scifo ist 24 Stunden erreichbar; rufen Sie nach der ärztlichen Todesfeststellung zeitnah an.

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Beauftragung, jedoch sollte der Verstorbene zeitnah in fachgerechte Obhut überführt werden. Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Bestattungen Scifo nimmt Ihren Anruf entgegen und bespricht mit Ihnen, welche Angaben und Vollmachten für die Abholung benötigt werden.

Muss die Bestattung sofort bezahlt werden?

Die Zahlungsmodalitäten klären wir im 1. Beratungsgespräch mit Ihnen.

Nein. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe alle Kosten und Zahlungsmodalitäten, transparente Richtwerte finden Sie auf unserer Kostenseite. Bei Bestattungen Scifo klären wir vor der Beauftragung den vereinbarten Umfang und die dazugehörigen Zahlungsbedingungen.

Was ist, wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat?

Sind keine verantwortlichen Angehörigen verfügbar, kann die zuständige Gemeinde die Bestattung veranlassen; Scifo informiert Sie unter 0911 94188820.

In diesen Fällen kann eine ordnungsbehördliche Bestattung durch die Stadt veranlasst werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsicher sind, wer bestattungspflichtig ist. Bestattungen Scifo erläutert Ihnen, welche Informationen die zuständige Stelle für die Organisation benötigt.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Eine Kostenübernahme kann nach § 74 SGB XII möglich sein; das Sozialamt prüft den Einzelfall.

Neben vorhandenen Versicherungsleistungen kann eine Übernahme erforderlicher Bestattungskosten durch das Sozialamt infrage kommen, wenn die Kostentragung den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann. Bestattungen Scifo stellt für die vereinbarten Leistungen eine nachvollziehbare Kostenübersicht bereit. Ob und in welcher Höhe eine Unterstützung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle nach § 74 SGB XII.

Wie lange dauert es, bis die Bestattung stattfinden kann?

In Bayern ist die Bestattung grundsätzlich frühestens nach 48 Stunden zulässig.

Der früheste Zeitpunkt richtet sich in Bayern grundsätzlich nach der 48-Stunden-Frist; eine frühere Bestattung bedarf einer entsprechenden Ausnahme. Zusätzlich müssen die erforderlichen Unterlagen und Freigaben vorliegen. Bestattungen Scifo stimmt den konkreten Termin mit Friedhof oder Krematorium ab und erklärt Ihnen die für Ihren Fall geltenden Fristen. Grundlage: § 18 BestV.

Was passiert, wenn jemand zu Hause verstirbt?

Zuerst muss 1 Arzt den Tod feststellen; bei einem möglichen medizinischen Notfall wählen Sie 112.

Zuerst muss ein Arzt verständigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. Danach können Sie uns anrufen; wir übernehmen die Überführung und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Bestattungen Scifo erläutert Ihnen, welche Informationen die zuständige Stelle für die Organisation benötigt.

Welche Dokumente werden benötigt?

Bringen Sie zunächst 3 Arten von Unterlagen mit: Ausweis, Krankenkassenkarte und vorhandene Personenstandsurkunden.

Bitte bringen Sie nach Möglichkeit den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, die Krankenkassenkarte und das Familienbuch mit. Je nach Familienstand können zusätzlich Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil benötigt werden. Fehlende Unterlagen besprechen wir mit Ihnen und unterstützen bei der Beschaffung. Bestattungen Scifo nimmt Ihren Anruf entgegen und bespricht mit Ihnen, welche Angaben und Vollmachten für die Abholung benötigt werden.

Wer stellt den Tod fest?

Den Tod stellt 1 Arzt fest. Bei einem möglichen medizinischen Notfall rufen Sie 112.

Bei einem erwarteten Todesfall zu Hause verständigen Sie den behandelnden Arzt; in Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung hilft das Personal bei der Organisation. Ist unklar, ob die Person noch lebt, hat medizinische Hilfe Vorrang. Nach der ärztlichen Feststellung besprechen wir bei Bestattungen Scifo die Abholung und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Welcher Bestatter wird beauftragt?

Sie können Bestattungen Scifo unter 0911 94188820 beauftragen.

Sagen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet und ob bereits eine ärztliche Todesbescheinigung vorliegt. Wir erläutern Ihnen unseren Leistungsumfang und besprechen die Beauftragung sowie die erforderlichen Vollmachten. Besteht bereits ein Vorsorgevertrag, beziehen wir diesen in die weitere Planung ein.

Welche Fristen müssen am Sterbeort (z. B. in Bayern) eingehalten werden?

In Bayern ist eine Bestattung grundsätzlich frühestens nach 48 Stunden zulässig.

Spätestens 8 Tage nach Feststellung des Todes muss der Verstorbene grundsätzlich bestattet, eingeäschert oder für eine Überführung auf den Weg gebracht sein. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen dabei nicht mit. Für die Urnenbeisetzung gilt grundsätzlich eine Frist von 3 Monaten nach Einäscherung. Scifo stimmt die Termine und gegebenenfalls erforderliche Ausnahmen mit den zuständigen Stellen ab. Diese Fristen ersetzen nicht die gesonderten Vorgaben zur Unterbringung und Abholung. Rechtsgrundlagen: § 18 BestV und § 19 BestV.

Welche Dokumente und Urkunden werden für das Standesamt benötigt, und welche Behördengänge übernimmt das Institut?

Wir prüfen 3 Bereiche: Identität, Familienstand und die ärztliche Todesbescheinigung.

Bitte bringen Sie vorhandene Ausweise und Personenstandsurkunden mit, insbesondere Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Familienbuch. Bei geschiedenen oder verwitweten Personen können weitere Nachweise erforderlich sein. Die Krankenkassenkarte hilft uns bei den vereinbarten Meldungen. Bestattungen Scifo unterstützt bei fehlenden Unterlagen und übernimmt nach entsprechender Vollmacht die vereinbarten Formalitäten, insbesondere die Beantragung der Sterbeurkunden.

Wie wird die Sterbeurkunde beantragt?

Der Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Die Anzeigefrist ist keine Zusage, dass die Urkunden bereits an diesem Tag fertig sind. Bestattungen Scifo kümmert sich im vereinbarten Auftrag um die erforderlichen Unterlagen und die Beantragung. Sobald die Urkunden vorliegen, informieren wir Sie zur Abholung. Grundlage der Anzeigefrist ist § 28 PStG.

Welche Ämter und Versicherungen informieren?

Prüfen Sie zuerst 3 Stellen: Krankenkasse, Rentenversicherung und bestehende Lebens- oder Sterbegeldversicherungen.

Im Bestattungsgespräch legen wir fest, welche Meldungen Bestattungen Scifo mit Ihrer Vollmacht übernimmt und was Sie selbst erledigen. Halten Sie Versicherungsnummern und vorhandene Policen bereit. Weitere Stellen können etwa Arbeitgeber, Versorgungswerke und zuständige Leistungsträger sein. Meldefristen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Verfahren.

Welche Verträge müssen gekündigt werden?

Sichten Sie zunächst 4 Bereiche: Wohnen, Versorgung, Mitgliedschaften und digitale Konten.

Eine Kündigung ist nicht bei jedem Vertrag automatisch die richtige Lösung, etwa wenn Angehörige die Wohnung oder einen Anschluss weiter nutzen möchten. Bestattungen Scifo hilft Ihnen, die notwendigen Sterbeurkunden und die vereinbarten Abmeldungen zu ordnen. Kündigung, Übernahme und Zugangsfragen klären Sie anschließend mit den jeweiligen Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erben.

Wo liegt das Testament?

Prüfen Sie die persönlichen Unterlagen und fragen Sie mindestens 1 Vertrauensperson nach einer Hinterlegung.

Wer ein nicht amtlich verwahrtes Testament besitzt, muss es nach Kenntnis des Todes unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Für die Bestattungsplanung sind gesondert auffindbare Vorsorgeunterlagen besonders hilfreich, weil die Testamentseröffnung erst später erfolgen kann. Legen Sie Bestattungen Scifo bekannte Bestattungswünsche vor; Nachlassfragen klären Sie mit dem Gericht oder rechtlicher Beratung. Grundlage: § 2259 BGB.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da

Ob nachts, am Wochenende oder an Feiertagen – ein Todesfall hält sich nicht an Bürozeiten. Bestattungen Scifo aus Nürnberg-Schniegling ist 24 Stunden erreichbar und unterstützt Sie von der ersten Überführung bis zur würdevollen Trauerfeier.

Was tun im Todesfall – Unterstützung durch Bestattungen Scifo
Zusammengehaltene Hände als Zeichen von Trost und Anteilnahme im Trauerfall

Sie sind nicht allein mit dieser Aufgabe

Viele Angehörige berichten uns, dass allein das Wissen um einen verlässlichen Ansprechpartner in dieser Situation eine große Erleichterung ist. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, erklären jeden Schritt verständlich und übernehmen so viel Organisation wie möglich, damit Sie sich auf den Abschied und Ihre Familie konzentrieren können.

Wir sind jetzt für Sie da – Tag und Nacht

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